EURO TAX RETURN
 

 

Mehrwertsteuer-Erstattung für Unternehmen aus allen Ländern

 

Die Umsatzsteuer/USt. (auch Vorsteuer/VSt. oder Mehrwertsteuer/MWSt. genannt) gehört zu den indirekten Steuern. D.h. sie wird von Wirtschaftsstufe zu Wirtschaftsstufe weitergegeben und wird letztendlich vom Endverbraucher getragen.

Sind die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Umsatzsteuer/USt. (auch Vorsteuer/VSt. und Mehrwertsteuer/MWSt. genannt) in Deutschland bei allen Ausgaben erstattet, die im Zusammenhang mit Ihrer geschäftlichen Tätigkeit entstehen, zum Beispiel:

  1. Messe- und Ausstellungskosten (Standfläche, Standaufbau)
  2. Messenebenkosten (z.B. Strom, Telefon, Dekoration, Mietmöbel, Parken etc.)
  3. Geschäftsreisekosten
  4. Hotelrechnungen
  5. Restaurantausgaben (für eigene Mitarbeiter und/oder Gäste)
  6. Mietwagen, Taxi
  7. Einfuhrumsatzsteuer
  8. Speditionsrechnungen

 

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer erstattungsfähig für alle Unternehmen, die in ihrem eigenen Land als Unternehmer registriert sind. Hierzu unterscheidet man zwischen zwei Verfahren:

 

1. Vergütungsverfahren

Dies betrifft Unternehmer innerhalb der EU und einiger Drittstaaten gemäß der 8. und 13. EG Richtlinie. Beigefügt ist eine Liste der Drittstaaten mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht.

 

2. Umsatzsteuerverfahren

Dies betrifft Unternehmer aus allen Ländern der Welt. Wenn Sie selbst steuerpflichtige Umsätze in Deutschland tätigen, besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Umsatzsteuer-Erklärung die von Ihnen bezahlte MWSt. geltend zu machen.
Falls dies für Ihre Firma zutrifft, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung.

Die Liste der erstattungsfähigen Ausgaben variiert von Land zu Land.

Wir informieren Sie gerne.

 

 

 

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