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Durchführungsgesellschaft
Ausländische Durchführungsgesellschaften, die in Deutschland in eigenem Namen Leistungen für ihre im Ausland ansässigen teilnehmenden Firmen erbringen, sind seit dem 01.01.2007 verpflichtet, die deutsche MWSt. an ihre Aussteller weiterzuberechnen. Dadurch müssen sie umsatzsteuerrechtlich erfasst werden. Für die Registrierung der Durchführungsgesellschaften werden folgende Unterlagen benötigt:
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