EURO TAX RETURN
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.
Euro Max Tax (im Folgenden ‘EMT‘ genannt), Inhaberin Ellen U. Schaaf, führt im Auftrage des Kunden kaufmännische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Europa oder anderen Ländern - je nach Vereinbarung im Einzelfall - durch. EMT übernimmt keine Rechts- und keine Steuerberatung.

2.
Grundlage der Geschäftstätigkeit sind die ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unrichtige oder irreführende Angaben oder das Verschweigen von relevanten Tatsachen in Verbindung mit einem Antrag auf Vergütung der Vorsteuer strafbar ist. Sollte der Klient derartige Unterlagen oder Informationen zur Verfügung stellen und EMT auf Grund dessen mit Bußgeldern, Strafen, Zinsen oder Steuern belastet werden, hat der Klient EMT hiervon freizustellen und entsprechende Zahlung an die Behörden zu leisten.

3.
EMT verpflichtet sich, keine Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist bzw. soweit diese Informationen nicht bereits der Öffentlichkeit frei zugänglich sind und diese freie Zugänglichkeit nicht auf einem Fehler EMT’s, seiner Angestellten oder Agenten beruht. Darüber hinaus - mit Ausnahme der gesetzlich benötigten Aussagen - wird EMT keine Auskünfte über die Angestellten des Kunden bzw. Reisegewohnheiten etc., die EMT im Laufe der Geschäftsbeziehung bekannt werden, an Dritte weitergeben.

4.
EMT wird, entsprechend den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes, den Finanzbehörden die Vorsteuer-Vergütungsanträge in der vorgeschriebenen Form und so rechtzeitig wie möglich einreichen. Für Antragsunterlagen, die nach dem 30.05. des jeweiligen Kalenderjahres eingehen, sowie für die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung übernimmt EMT keine Haftung. EMT lehnt jegliche Haftung dafür ab, dass der Kunde aufgrund der Erbringung steuerbarer Leistungen im Sinne des im betreffenden Antragsstaates geltenden Umsatzsteuer-Rechts oder aus anderen Gründen Umsatzsteuerschuldner gegenüber den ausländischen Finanzbehörden ist. Für Tätigkeiten, die einem Steuerberater oder einem Fiskalvertreter vorbehalten sind, ist EMT ermächtigt, namens und in Vollmacht des Kunden, einen Steuerberater oder einen Fiskalvertreter zu beauftragen und diesem Vollmacht zu erteilen.

5.
Durch die Finanzbehörden erfolgte Vergütungen für den Kunden werden auf separate Konten überwiesen. EMT wird im Verlaufe von 30 (dreißig) Kalendertagen nach erfolgter Gutschrift die erhaltenen Vergütungsbeträge abzüglich der vereinbarten Provision (Artikel 10) an den Kunden weiterleiten. Die Überweisungen erfolgen entweder in der Währung, in der die Vergütungen eingehen, oder in einer vom Kunden gewünschten Währung, zu dem zum Zeitpunkt der Überweisung geltenden - und belegten - Umrechnungskurs.

6.
Sollte die Vergütung der Vorsteuer durch die Finanzbehörden direkt an den Kunden erfolgen, verpflichtet sich dieser, EMT die Provision zuzüglich der entstandenen Kosten - falls vereinbart -innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Eingang zu entrichten.

7.
EMT übernimmt keine Haftung im Falle der Ablehnung von Anträgen auf Vergütung der Vorsteuer, auch nicht für deren teilweise Ablehnung, und garantiert nicht, dass die Abgabe der Anträge zu einer Vergütung führt. Sollten die Finanzbehörden einen Rückerstattungsbetrag auszahlen und sich nachträglich herausstellen, dass dieser zu hoch ist, verpflichtet sich der Kunde, den entsprechenden Differenzbetrag unverzüglich zurückzuzahlen, sofern er die Auszahlung erhalten hat. Dies gilt auch für den Fall, daß der Rückerstattungsbetrag zunächst an EMT geleistet und dann an den Kunden weitergeleitet wurde.

8.
Weder EMT noch der Kunde haften gegenseitig für die Erstattung von Kosten, soweit keine Rückerstattung durch die Finanzbehörden geleistet wurde.

9.
EMT übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen, es sei denn, diese befinden sich in ihrem unmittelbaren Besitz und der Verlust oder die Beschädigung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Originalunterlagen, einschließlich Empfangsquittungen, Rechnungen oder sonstige Belege werden umgehend nach Rückerhalt von den Finanzbehörden und Abschluss des Vergütungs-Verfahrens dem Kunden wieder zugeleitet.

10.
EMT erhält für ihre Tätigkeit ein Honorar in Höhe eines vertraglich näher bezeichneten Prozentsatzes des eingegangenen Vergütungsbetrages, das Mindesthonorar pro Staat und Antrag ist ebenfalls vertraglich näher bezeichnet. Für den sog. "XXL Service" nicht ordnungsgemäßer Belege bei den Rechnungsausstellern erhält EMT eine weitere Vergütung, die ebenfalls näher bezeichnet ist, als Honorar.

11.
EMT behält sich das Recht vor, die Provisionsstruktur zu ändern. EMT ist verantwortlich für alle Kosten, die mit dem Vergütungsverfahren und der Weiterleitung an den Kunden zusammenhängen und wird keine weitergehenden Auskünfte als die oben erwähnten von dem Kunden verlangen, es sei denn, die entsprechenden Finanzbehörden verlangen dieses.

12.
EMT und die von ihr beauftragten Personen erhalten den Alleinauftrag, für den Kunden in allen Belangen hinsichtlich der Vergütung der Vorsteuer gegenüber den Finanzbehörden tätig zu werden.

13.
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann mit einer Frist von 3 Monaten, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird EMT dem Kunden alle Vergütungsbeträge, die für den Kunden bei ihr eingegangen sind, überweisen und den Kunden über den Status eingereichter Vorsteuer-Vergütungsanträge informieren, deren Eingang noch nicht zu verzeichnen ist. Für bereits eingereichte Anträge erhält EMT in jedem Fall die vereinbarte Provision.

14.
Jede Unstimmigkeit, die sich aus dieser Vereinbarung oder anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen EMT und dem Kunden ergibt, wird entsprechend den Regeln der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, geregelt und unterliegt ausschließlich dem UNCITRAL-Kaufrecht. Im Falle des Fehlens einer spezifischen Regelung innerhalb dieses Kaufrechts, findet deutsches Recht Anwendung.

 

 

 

 

EUROMAX